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Wissenswertes

Hier finden Sie Wissenswertes rund um das Thema Denkmalschutz. Gern beantworten wir Ihre Fragen unter Sofortkontakt.

Ein Baudenkmal

Das Gebäude von besonderem Wert

Per Definition ist ein Baudenkmal ein Gebäude, welches einen besonderen Wert darstellt und aus diesem Grund schützenswert ist. Deshalb wird ein schützenswertes Gebäude häufig unter Denkmalschutz gestellt. Unter besonderem Wert versteht man eine künstlerische, eine politische, einer technische Eigenschaft oder eine städtebauliche Besonderheit des Gebäudes. Durch sein architektonisches Bild fällt ein Baudenkmal regelmäßig innerhalb der Baulandschaft auf. Die Aufgabe des Denkmalschutzes ist es u.a. dieses zu erhalten.

Baudenkmäler sind die Perlen unserer Städte

In jeder Altstadt sind Baudenkmäler der Blickfang und verschönern ganzer Straßenzüge: Baudenkmäler fallen sofort ins Auge, sie sind die Perlen unserer Innenstädte. Meist gehören sie zu einer bestimmten architektonischen Epoche, Beispielsweise der Renaissance oder dem Bauhausstil. Vielfach werden Baudenkmäler aufwändig saniert. Zuvor erfolgt oft eine Kernsanierung, im Anschluss die Restauration. Saniert oder Unsaniert, stehen Denkmalgeschützte Immobilien besserverdienenden Eigentümer als Kapitalanlage zur Verfügung. Von denkmalgeschützten Gebäuden profitieren gleichermaßen Mieter, Anwohner und die Städte.

Warum gibt es in Deutschland den Denkmalschutz?

Die Aufgaben des Denkmalschutzes

In Deutschland übernimmt der Denkmalschutz eine bedeutende Rolle im Schutz historischer Gebäude. Auf der Grundlage gesetzlicher Denkmalschutz Regelungen wird sichergestellt, dass historische Gebäude erhalten und geschützt werden. Historische und kulturelle Zeitzeugen Deutscher Geschichte werden für künftige Generationen bewahrt und als kulturelles Erbe angesehen. So erhält sich Deutschland seine einzigartige architektonische Vielfalt.  

Die gesetzlichen Reglungen in Deutschland

Der Denkmalschutz unterliegt in Deutschland gesetzlichen Regelungen. Jedes Bundesland hat dabei individuelle Regelungen. Weshalb in Deutschland 16 unterschiedliche Denkmalschutzgesetze rechtskräftig sind. Die Denkmalschutzgesetze haben das gemeinsame Ziel, dem Schutz und langfristigen Erhalt wichtiger historisch-kultureller Boden- und Baudenkmäler zu dienen. Baudenkmäler werden dazu in regionalen Denkmallisten geführt. Die jeweilige Denkmalschutzbehörde legt fest, ob eine Immobilie dem Denkmalschutz unterliegt.

Was versteht man unter einer Kernsanierung?

Ein altes Gebäude wird in einen fast neuwertigen Zustand versetzt

Kernsanierung – umfasst die komplette Erneuerung

Unter dem Begriff Kernsanierung versteht man, wenn ein Gebäude durch umfassende bauliche Sanierungsmaßnahmen in einen neuwertigen Zustand versetzt wird. Dabei werden sämtliche Elemente, welche nicht zu den tragenden Strukturen gehören, entfernt.

Was wird im Einzelnen erneuert?

In der Regel werden bei der Kernsanierung sämtliche Elektroinstallationen und Wasserleitungen ausgetauscht. Zudem wird bei einer Kernsanierung oftmals Fällen auch das Dach komplett neu eingedeckt, der Dachstuhl hingegen wird nur bei gravierenden Schäden entfernt oder neu aufgebaut. Die ursprünglichen Räume innerhalb des Gebäudes bleiben aber in ihrer Struktur bestehen. Von einer Entkernung spricht man, wenn alle Elemente bis auf die Außenmauern entfernt werden.

Denkmalgeschutzgerechte Sanierung von Immobilien

In der Regel ist eine Kernsanierung bei sanierungsbedürftigen Baudenkmälern notwendig. Diese darf aber nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen geschehen. Der Bauherr muss sich mit dem zuständigen Amt für Denkmalschutz abstimmen. Die Behörde überwacht die Arbeiten während der gesamten Sanierung. So wird sichergestellt, dass die Wiederherstellung des Gebäudes nach historischen Vorgaben geschieht, was unter anderen maßgeblich für die steuerliche Absetzbarkeit der Sanierungskosten entscheidet.

Die Festlegung als Baudenkmal

Wer bestimmt ein Denkmal

Wer legt fest, welches Gebäude ein Denkmal ist

In der Bundesrepublik Deutschland obliegt der Denkmalschutz den einzelnen Bundesländern. Es sind also insgesamt 16 verschiedene Denkmalschutzgesetze, in denen festgelegt wird, welche Voraussetzungen eine Immobilie für die Feststellung als Baudenkmal erfüllen muß. Nur wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, können steuerliche Begünstigungen von Erwerbern genutzt werden. Dazu gibt zwei verschiedene Systeme, nach denen in Deutschland Baudenkmäler ernannt werden:

1. Das Nachrichtliches System

Im sog. Nachrichtlichen System werden im Gesetzestext die Merkmale genannt, welche konkret erfüllt werden müssen. Nach Erfüllung wird das Gebäude in eine Denkmalliste aufgenommen. In dem Fall werden die Eigentümer des Gebäudes lediglich benachrichtigt, weitere Schritte sind nicht mehr erforderlich. Allerdings sind diese Denkmallisten nicht rechtsverbindlich.

2. Das Konstitutives System

Auch hier gibt es Denkmallisten, aber diese sind rechtsverbindlich. Hier muss der Eigentümer einer Immobilie einen Antrag auf Aufnahme stellen, nachdem sämtliche Voraussetzungen für die Aufnahme in die Denkmalliste erfüllt sind. Wird der Antrag angenommen, erklärt die zuständige Denkmalsbehörde innerhalb eines Verwaltungsakt die Aufnahme. Danach ist die Immobilie ein denkmalgeschütztes Gebäude.

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Rendite-Checkliste

Kapitalanlagen gibt es viele – Das Risiko ist aber oft für den Laien schwer abzuschätzen.

Eine sachwertgesicherte, vermietete Kapitalanlage in Deutschland, mit guter Rendite, ist immer eine lohnende Investition, wenn Sie auf nachfolgende Punkte achten: 

  1. Ist die Rendite-Immobilie nachhaltig und gut vermietet?
  2. Wie stellt sich die Ist-Mietsituation und wie die Soll-Mietsituation dar?
  3. Liegen die Mieten im ortsüblichen Bereich, bzw. sind die Mieten an den ortsüblichen Mietspiegel angelehnt?
  4. Gibt es ggfs. noch Mietsteigerungsmöglichkeiten?
  5. Wurden die Mieten in den letzten 12 Monaten pünktlich durch die Mieter bezahlt?
  6. Kann ein Mietkontenverlauf bei der Hausverwaltung angefordert werden?
  7. Gibt es Mietrückstände, bzw. sind irgendwelche Mietklagen anhängig?
  8. Wie ist der Makro- und der Mikrostandort einzuschätzen? In wirtschaftlicher wie auch in arbeitsmarktpolitischer Hinsicht
  9. Besteht Reparaturstau? Wann und wie wurde die Rendite-Immobilie saniert?
  10. Wie ist die Leistung der bestehenden Hausverwaltung einzuschätzen?
  11. Wurde die Immobilie in der Vergangenheit immer gut verwaltet, bzw. wie ist das Management vor Ort zu bewerten?
  12. Leben die Mietparteien untereinander in Harmonie und Zufriedenheit mit der praktizierten Dienstleistung rund um die Immobilie?


Dies sind nur einige Überlegungen, haben Sie jedoch Ihre Rendite-Immobilie mit uns ausgewählt, dann müssen Sie sich keine Sorgen um Ihre Investition machen, denn wir haben im Vorfeld bereits vieles für Sie abgeklärt. Das ist für uns selbstverständlich. Durch unsere über 20-jährige Erfahrung im Immobilienbereich, kennen wir die Risiken und Chancen einer Immobilieninvestition sehr gut. Wir freuen uns auf ein Gespräch mit Ihnen.

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